I. Produktinformationsblatt
Der Telepoint Geräte-Schutzbrief ersetzt Ihnen Reparaturkosten für das durch Ihren Kaufbeleg näher bezeichnete Gerät. Der Versicherungsvertrag kann nur gleichzeitig mit dem Kaufvertrag bzgl. des Gerätes abgeschlossen werden. Bei einem versicherten Schaden erhalten Sie Kostenersatz für die Reparaturkosten des beschädigten Gerätes. Bei Totalschaden erhalten Sie ein Neugerät.
1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?
Wir bieten Ihnen eine Elektronikversicherung für Elektrogeräte (Geräte-Schutzbrief) an. Grundlagen sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (MVD-E/01.2011) sowie alle weiteren genannten Bedingungen und Vereinbarungen.
2. Welche Risiken sind versichert?
Wir versichern Ihr Elektrogerät gegen Schäden durch:
- Material- oder Herstellungsfehler, jedoch erst nach Ablauf der Herstellergarantie
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit (siehe hierzu § 5 Ziffer 4 MVD-E/01.2011)
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, hierunter fallen auch Schäden durch elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung und die unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie infolge von Erdschluss
- Brand direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Implosion oder sonstige Wirkung durch Unterdruck, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Schmoren, Glühen sowie Rauch, Ruß und Schäden durch Feuerlöschung
- Wasser sowie Feuchtigkeit durch Elementarschäden als Folge von Schäden an Gebäuden
- Schäden durch Elementargefahren, z. B. Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost,
- Überschwemmung, Lawinen
- Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung
Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 2 MVD-E/01.2011.
Versichert werden können alle Geräte der nachfolgenden Kategorien:
- Personal-Computer, Notebooks
- Drucker, Scanner, Monitore
- Telekommunikationsgeräte (Telefon-, Telefaxgeräte, All-in-One, Anrufbeantworter)
- Handys, Smartphones, PDA
- Navigationsgeräte
- Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Herde, Kühl- /Gefrierschränke
- Kaffee- und Espressomaschinen
- Fernseher, Beamer, Hifi-Geräte
- DVD-Player-, -Recorder, Blue-ray-Geräte
- Sat-Receiver, MP3-Player, Rundfunkgeräte
- Video- und Fotokameras
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet bezahlen?
a. Der Versicherungsbeitrag ist sofort fällig und direkt bei Vertragsabschluss zu zahlen.
b. Der Versicherungsbeitrag einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer ist in Euro zu entrichten. Er ist abhängig vom Kaufpreis des versicherten Gerätes und der Laufzeit des gewählten Versicherungsschutzes. Zuschüsse oder Subventionen, beispielsweise durch Hersteller oder Provider, bleiben bei der Einstufung unberücksichtigt.
c. Wird der Versicherungsbeitrag oder Einmal-Beitrag nicht zu dem, nach § 10 Absatz 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt, gezahlt, sind wir nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.

* Für Notebooks und Projektoren kann der Telepoint Geräte-Schutzbrief generell erst ab Preisgruppe II abgeschlossen werden, auch wenn der Verkaufspreis der Geräte unter 500,00 € liegt (z. B. beträgt der Beitrag für den Geräteschutzbrief (Dauer 3 Jahre) eines Notebooks mit einem Kaufpreis von 490,00 € einmalig 55,00 €).
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind insbesondere:
- Material- und Herstellungsfehler innerhalb der Herstellergarantie
- Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
- Vorsatz
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten der Ausschlussgründe finden Sie in § 2 Absatz 2 MVD-E/01.2011.
5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben?
Ihre Pflichten bei Vertragsabschluss sind detailliert unter §10 Absatz 1 MVD-E/01.2011 beschrieben. Eine Verletzung dieser Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden.
6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Ihre Pflichten während der Vertragslaufzeit sind unter § 12 MVD-E/01.2011 detailliert beschrieben. Nichterfüllung dieser Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden.
7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns bzw. mit dem von uns Beauftragten in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche haben Sie nach Eintritt des Schadenfalls, das schadhafte Gerät zusammen mit dem Originalkaufbeleg und diesen Versicherungsbedingungen an TELEPOINT zu senden. Sie haben unseren Weisungen bzw. den Weisungen, der von uns Beauftragten zu folgen und sich zu bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 12 Absatz 1 und 2 MVD-E/01.2011 Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte § 12 Absatz 1 und 2 MVD-E/01.2011.
8. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
a. bei Garantieschäden beginnt der Versicherungsschutz nach Ablauf der Garantie- bzw. Garantieleistungszeit des Herstellers und der sofortigen Zahlung des Beitrages,
b. bei allen übrigen versicherten Risiken ab Kaufdatum des versicherten Gerätes und sofortiger Zahlung des Beitrages,
Der Versicherungsschutz endet 3 bzw. 5 Jahre nach dem Kaufdatum des versicherten Gerätes. Im Falle der Auszahlung einer Entschädigung bei Totalschaden oder unwirtschaftlicher Reparatur endet der Versicherungsschutz ebenfalls. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen bereits zum Ende des dritten Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit oder jeden darauffolgenden Jahres zugehen muss. Weitere Einzelheiten können Sie § 9 MVD-E/01.2011 entnehmen.
9. Wie können Sie Ihren Versicherungsvertrag beenden?
Neben den, unter Ziffer 8 dieses Blattes, beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages, stehen Ihnen weitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 9 Absatz 4 MVD-E/01.2011.
Wer sind Ihre Partner?
- Versicherungsgesellschaft:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender Dr. Norbert Rollinger
Handelsregister-Nr.: HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE811198334
Die R+V Allgemeine Versicherung AG betreibt alle Zweige der Schadens-, Unfall und Rückversicherung sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art.
Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn - Weitere Ansprechpartner:
- Der von uns mit der Schadenabwicklung und Vermittlung beauftragte Versicherungsmakler MVD MARKANT-Versicherungsdienst GmbH, Ottostraße 21, 80333 München vertreten durch die Geschäftsführer Jörg Hartig, Andrin Hofmann, Ernst Masal Umsatzsteuer-Id. Nr. DE 811 490 301, Handelsregister: Amtsgericht München HRB 93 499 Angaben zu den Informationspflichten gemäß § 11 VersVermVO: Registrierungs-Nr. D-NHHO-R3CoH-87
Telefon: +49 180 3002756
(0,09 € pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG. Ab-weichende Kosten aus anderen Fest- oder Mobilfunknetzen sind möglich)
Telefax: +49 89 219952-988
E-Mail: info-schutzbrief@mvd-markant.de
- Die TELEPOINT Elektrohandelsgesellschaft mbH & Co. KG. Ihre Daten finden sich auf der Geräterechnung. Bei der TELEPOINT erfolgt lediglich die Anmeldung und Abwicklung des Schadens.
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