I. Produktinformation

Der Telepoint Geräte-Schutzbrief ersetzt Ihnen die Reparaturkosten für das durch Ihren Kaufbeleg näher bezeichnete Gerät. Der Versicherungsvertrag kann nur gleichzeitig mit dem Kaufvertrag bezüglich des Gerätes abgeschlossen werden.

1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?

Wir bieten Ihnen eine Elektronikversicherung für Elektrogeräte an. Grundlagen sind die Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (MVD-E/04.2010) sowie alle weiteren genannten Bedingungen und Vereinbarungen.

2. Welche Geräte können Sie versichern?

Versichert werden können alle Geräte der nachfolgenden Kategorien:

  • Personal-Computer, Notebooks
  • Drucker, Scanner, Monitore
  • Telekommunikationsgeräte (Telefon-, Telefaxgeräte, All-in-One, Anrufbeantworter)
  • Handys, Smartphones, PDA
  • Navigationsgeräte
  • Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Herde, Kühl- /Gefrierschränke
  • Kaffee- und Espressomaschinen
  • Fernseher, Beamer, Hifi-Geräte
  • DVD-Player-, -Recorder, Blue-Ray-Geräte
  • Sat-Reciever, MP3-Player, Rundfunkgeräte
  • Video- und Fotoartikel

3. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert?

Wir versichern Ihr Elektrogerät gegen Schäden durch

  • Brand, direkten und indirekten Blitzschlag, Explosion, Implosion und sonstige Wirkung durch Unterdruck, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Schwelen, Glimmen, Sengen oder Glühen sowie Schäden durch Rauch, Ruß und Feuerlöschung
  • Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers
  • Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen durch mechanisch einwirkende Gewalt durch Gegenstände aller Art
  • Wasser oder Feuchtigkeit durch Elementarschäden, Schäden an Gebäuden
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; hierunter fallen auch Schäden durch elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung und die unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie infolge Erdschluss
  • Einbruchdiebstahl und Raub (subsidiär)
  • Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Herstellergarantie

Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 1 MVD-E/04.2010.

Nicht versichert sind insbesondere

  • Material- und Herstellungsfehler innerhalb der Herstellergarantie
  • Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten der Ausschlussgründe finden Sie in § 2 Absatz 2 MVD-E/04.2010.


4. Welche Leistung erhalten Sie im Schadensfall?

Bei einem versicherten Schaden erhalten Sie Kostenersatz für die Reparaturkosten des beschädigten und versicherten Gerätes. Bei Totalschaden erhalten Sie ein Neugerät. Bitte beachten Sie hierzu auch § 6 MVD-E/04.2010.

5. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie ihn nicht oder verspätet bezahlen?

a. Der Versicherungsbeitrag ist sofort fällig und direkt bei Vertragsabschluss zu zahlen.
b. Der Versicherungsbeitrag einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer ist in Euro zu entrichten und ist abhängig vom Kaufpreis des versicherten Gerätes und der Laufzeit des gewählten Versicherungsschutzes. Zuschüsse oder Subventionen von Telekommunikationsunternehmen bleiben bei der Einstufung unberücksichtigt.
c. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach § 8 Pkt. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.

 
* Für Notebooks und Projektoren kann der Telepoint Geräte-Schutzbrief generell erst ab Preisgruppe II abgeschlossen werden, auch wenn der Verkaufspreis der Geräte unter 500,00 € liegt (z. B. beträgt die Prämie für ein Notebook für 490 € für 3 Jahre 55 €).

6. Welche Obliegenheiten haben Sie während der Laufzeit des Vertrages zu beachten und welche Folgen kann die Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten haben?

Ihre Obliegenheiten sind detailliert in § 13 Absatz 1 und 2 b MVD-E/04.2010 beschrieben. Die Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten kann den Versicherungsschutz gefährden. Bitte beachten Sie hierzu auch § 13 Absatz 3 MVD-E/04.2010.


7. Welche Obliegenheiten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls (Schadensfalls) zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Obliegenheiten haben?

Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Schadensfalls zur Geltendmachung seiner Ansprüche das schadhafte Gerät zusammen mit dem Originalkaufbeleg und diesen Versicherungsbedingungen an einen Telepoint-Markt auszuhändigen. Der Versicherungsnehmer hat den Weisungen der R+V Versicherung bzw. des von ihr beauftragten Versicherungsmaklers und Telepoint zu folgen und sich zu bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

(Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 13 Absatz 2 a MVD-E/04.2010)

8. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

a. Bei Garantieschäden beginnt der Versicherungsschutz nach Ablauf der Garantie- bzw. Garantieleistungszeit des Herstellers und der sofortigen Zahlung des Beitrages.
b. Bei allen übrigen versicherten Risiken ab Kaufdatum des versicherten Gerätes und sofortiger Zahlung des Beitrages.

Der Versicherungsschutz endet 3 bzw. 5 Jahre nach dem Kaufdatum des versicherten Gerätes. Im Falle der Auszahlung einer Entschädigung bei Totalschaden oder unwirtschaftlicher Reparatur endet der Versicherungsschutz ebenfalls.

9. Wie können Sie Ihren Versicherungsvertrag beenden?
a. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung bzw. Ihren Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt bzw. Zugang des Versicherungsscheins einschließlich der Versicherungsbedingungen sowie der weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt des Versicherungsnachweises und der vorgenannten, gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen und mit Zugang dieser Belehrung.
b. Kündigung
Vorschriften zur Beendigung Ihres Vertrages, den Kündigungsmöglichkeiten durch uns (den Versicherer) sowie sonstigen Beendigungsgründen sind im VVG geregelt.

10. Vertragspartner des Versicherungsnehmers

a. Risikoträger
Risikoträger ist die R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden,
vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender Dr. Norbert Rollinger
Handelsregister-Nr. HRB 7934 Amtsgericht Wiesbaden – Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. DE 114 106 951
Die R+V Allgemeine Versicherung AG betreibt alle Zweige der Schadens-, Unfall/ und Rückversicherung sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art.
Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

b. Versicherungsmakler
MVD MARKANT-Versicherungsdienst GmbH, Ottostraße 21, 80333 München,vertreten durch die Geschäftsführung, Geschäftsführer Jörg Hartig, Andrin HofmannHandelsregister-Nr. HRB 93 499 Amtsgericht München – Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. DE 811 490 301Angaben zu den Informationspflichten gemäß § 11 VersVermVO: Registrierungs-Nr. D-NHHO-R3CoH-87Telefon +49 180 3002756, Telefax +49 89 219952-988E-Mail: info-vollschutz@mvd-markant.de

 

c. Der Telepoint-Partner
Seine Daten befinden sich auf der Geräterechnung. Beim Telepoint-Partner erfolgt lediglich die Anmeldung und Abwicklung des Schadens. Sämtliche Beurteilungen und Prüfungen werden durch das Versicherungsunternehmen bzw. den beauftragten Versicherungsmakler durchgeführt.

Es liegen die folgenden Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (MVD-E/04.2010) der R+V Allgemeine Versicherung AG in der Fassung vom 01.04.2010 zu Grunde.

Zu den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik-Versicherung klicken Sie bitte HIER>>>

 

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